Brauereigaststätten: Verbesserung bei Antragsberechtigung zu den Corona-Hilfen

17. März 2021

Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern beschlossen, dass der Gaststättenanteil bei Brauereigaststätten nun unabhängig vom restlichen Unternehmen antragsberechtigt für die Corona-November- und Dezemberhilfen ist. Dies ist eine gute Nachricht für viele Brauereigaststätten der Region, die als Mischbetrieb trotz geschlossener Gastronomie zu hohe Umsätze erzielt hatten.

„Diese Einigung freut mich sehr. Mit den erneuten Verbesserungen bei den Corona-Hilfen wird vielen weiteren Brauereigaststätten in der Region geholfen. Brauereigaststätten sind ein wichtiges Kulturgut Frankens“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme.

Seit Monaten dreht die Politik an vielen Stellschrauben, um die Wirtschaftsprogramme auch an die Bedürfnisse der Betriebe anzupassen. „Seit November wird an einer für alle betroffenen Betriebe zielführende Lösung gearbeitet. Mit dieser Regelung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung gelungen“, so Kramme.

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