Entwurf für neue Leitlinien der europäischen Regionalförderung muss überarbeitet werden

13. April 2021

Die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme setzt sich weiter für die EU-Regionalförderung in Oberfranken ein. In einem erneuten Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fordert sie Unterstützung für die bayerischen Grenzregionen. „Neue Wettbewerbsverzerrungen entlang der Grenze zur Tschechischen Republik müssen wir unbedingt verhindern, um einen Rückgang von Investitionen oder im schlimmsten Fall von Betriebsverlagerungen zu vermeiden“, so Anette Kramme.

Der von der EU-Kommission im Juli letzten Jahres vorgelegte Entwurf für die ab 2022 geltenden neuen Leitlinien für die Regionalförderung sorgt auch in Oberfranken für erheblichen Unmut. Bereits in der Förderperiode bis 2021 wurde die EU-Regionalförderung in den bayerischen Grenzregionen zur Tschechischen Republik stark eingeschränkt. Künftig soll es nach den Plänen der EU weitere Einschnitte geben. Ein Grund ist der Brexit, der die Finanzierungsstruktur verändert hat. Ein anderer Grund ist die Berechnungsmethode, die Regionen bei den Indikatoren mit dem EU-Durchschnitt vergleicht und keine innerstaatlichen Unterschiede einbezieht.

Es droht ein eklatantes Fördergefälle von bis zu 40 Prozent zu den benachbarten Höchstfördergebieten in Tschechien. Besonders hart würde dies den Landkreis Wunsiedel sowie Stadt und Landkreis Hof treffen. „Das würde die regionale Wirtschaft in den Grenzregionen ganz erheblich treffen, zumal nach Überwindung der Corona-Pandemie ein großer Investitionsschub in Aussicht steht“, so Anette Kramme. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass entlang der bayrisch-tschechischen Grenze solch massive Verzerrungen bei den Standortbedingungen herrschen.“ Die Ausgestaltung der neuen Förderrichtlinien müsse den Herausforderungen in allen strukturschwachen Regionen der Mitgliedsstaaten Rechnung tragen und nicht die Regionen bestrafen, die in den vergangenen Jahren einen kleinen Aufschwung erreicht haben.

Die Abgeordnete unterstützt die Forderung der bayerischen Grenzlandkammern, dass Regionen, die an Fördergebiete anderer Mitgliedsstaaten mit hohen Fördersätzen angrenzen, als zusätzliche Fördergebiete ausgewiesen werden und der Unterschied der Fördersätze in grenznahen Gebieten wie bisher auf 15 Prozentpunkte begrenzt wird.

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