Presseschau (NK): Einig beim Datenschutz

07. Februar 2013

Diese Eintracht gibt es nur selten: SPD, Gewerkschaften und sogar die oberfränkischen Unternehmen marschieren zusammen. Geht es um den Datenschutz im Betrieb, sind sie sich einig. Die ungewöhnliche Allianz, die sich gestern bei einem Treffen auf Einladung der SPD-Bundestagsabgeordneten Anette Kramme bildete, verlangt einen wirksameren Datenschutz für Arbeitnehmer im Betrieb, als es der seit langem vorliegende Regierungsentwurf vorsieht. Gestern gab es harsche Kritik.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme erinnerte an die Bespitzelungsskandale, die in den vergangenen Jahren aufflogen und die Bahn AG, die Telekom, Lidl und jüngst Aldi Süd betrafen. Es geht außerdem um die Videoüberwachung, Dokumentation von Krankheitstagen und das Ausforschen von Mitarbeitern im Netz. Die Reihe der technischen Möglichkeiten ließe sich noch fortsetzen. Völlig unklar sei auch, wie mit Datensammlungen oder selbst dem Einsatz von Privatdetektiven umgegangen werden soll, so Kramme.

Als hochpeinlich bezeichnete Jürgen Jakob, DGB-Vorsitzender für Oberfranken-Ost, die Regelungen, mit denen die Regierungskoalition den Konflikt zwischen betrieblichen Erfordernissen und den Grundrechten der Beschäftigten lösen will. Konkret geht es um die Fragen, die vor allem die rasant voranschreitende Internettechnologie aufwirft. Wie steht es mit privaten E-Mails am Arbeitsplatz? Welche Daten sollen Unternehmen von ihren Beschäftigten sammeln dürfen? Wie ist es mit Gesundheitsuntersuchungen und Zeugnissen? Derweil stellen sich etliche Probleme, die einer gesetzlichen Lösung harren.

Selbst die Industrie- und Handelskammer wie auch die Handwerkskammer haben sachliche Einwände gegen den Gesetzentwurf, erklärten die Juristen Stefan Cordes und Thomas Wehrl. Sie wünschten sich einen praktikablen Datenschutz, der auf keinen Fall mehr Bürokratie erzeugt. In den Betrieben gebe es ein gutes Miteinander, das nicht zerstört werden dürfe. Die Unternehmen dürften nicht gegängelt werden. Schon wegen des Fachkräftemangels seien sie um ihr gutes Ansehen bemüht. Und das gründe auch auf einem zeitgemäßen, interessengerechten Datenschutz am Arbeitsplatz.

In den vergangenen Jahren habe sich das Bewusstsein für Datenschutz stark entwickelt. Folge seien häufige Anfragen aus den Betrieben bei der IHK, wie bestimmte Probleme zu lösen seien, erklärte Stefan Cordes. Die IHK übe sachliche Kritik am Gesetzentwurf, der zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte und Abwägungen verlange, die am Ende keine Rechtssicherheit für die Unternehmensleitungen brächten. Schließlich stört sich die IHK auch daran, wie die Datennutzung geregelt wird. Einwilligung, Einverständnis und Betriebsvereinbarungen zu datenrechtlichen Fragen könnten zur Entmündigung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern führen.

Oliver Gschwendner, Personalrat von der Universität, wies auf die wachsenden Probleme durch die Nutzung sozialer Netzwerke hin. Außerdem werfe die Auslagerung von ganzen Datenbanken rechtliche Fragen nach der Kontrolle der Informationen auf. „Da muss Rechtssicherheit her“, so Gschwendner.

Jürgen Jakob machte abschließend klar, worum es aus der Sicht des DGB geht. Notwendig seien zwei Gesetze, nämlich der allgemeine Datenschutz und der Arbeitnehmerdatenschutz. Der müsse wirksame Regeln enthalten, um die Beschäftigten vor dem Missbrauch der sich rasant entwickelnden Technik zu schützen.

Quelle: Nordbayerischer Kurier

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