Vorübergehendes Tempolimit angeordnet

07. Dezember 2015

Auf der A 9 in Fahrtrichtung Berlin wird zwischen der Anschlussstelle Pegnitz und der Tank- und Rastanlage Fränkische Schweiz bis zur Sanierung der Fahrbahndecke eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe von 80 km/h eingeführt. Dies erfuhr die Parlamentarische Staatssekretärin und Bayreuther Bundestagsabgeordnete Anette Kramme (SPD) von Staatsminister Joachim Herrmann. In diesem Bereich habe die aktuelle Unfallauswertung einen Anstieg der Verkehrsunfälle bei Nässe ergeben.

Ein grundsätzliches Tempolimit von der Rastanlage bis zur Bronner Senke und umgekehrt sei aus Gründen der Verkehrssicherheit allerdings nicht geboten, führte Herrmann in seinem Schreiben weiter aus. In Fahrtrichtung München sei die Unfallrate sogar rückläufig.

Auch aus Lärmschutzgründen könne keine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften sei dies nur dann zulässig, wenn in reinen und allgemeinen Wohngebieten der maßgebliche Nachtgrenzwert von 60 dB(A) bei einer erheblichen Anzahl von Gebäuden überschritten werde. „Wie die durchgeführten Lärmberechnungen zeigen, ist dies aber bei den an die A 9 angrenzenden Ortsteilen von Pegnitz nicht der Fall“, erläuterte Herrmann.

Hinzu komme, dass der LKW-Anteil sehr hoch sei. „Da bei einem LKW-Anteil von mehr als 10 % der für die Berechnung wichtige Mittelungspegel hauptsächlich durch die Lastkraftwagen bestimmt wird, die ohnehin nicht schneller als 80 km/h fahren dürfen, würde eine Reduzierung der Geschwindigkeit bei diesem hohen LKW-Anteil daher keine Verbesserung bei der Lärmsituation bewirken“, heißt es in dem Kramme vorliegenden Schreiben. Eine erneute Prüfung der Lärmsituation könne nach Vorliegen der Ergebnisse aus der Straßenverkehrszählung 2015 erfolgen.

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