Wohneigentum einbruchssicher machen Zuschuss über KfW möglich

01. Dezember 2016

Aus aktuellem Anlass weist die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme auf das KfW-Programm zum Einbruchsschutz hin. „Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter können Zuschüsse für einbruchhemmende Sicherungsmaßnahmen bei der KfW-Bank beantragen“, teilt die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme mit.

Für den Einbau von Sicherheitstüren, die Nachrüstung von Fenstern oder einbruchhemmende Rollläden, Einbau von Alarmanlagen u.a. können entweder Zuschüsse oder Kredite zu besonders günstigen Konditionen bei der KfW-Bank beantragt werden.

„Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt“, erklärt Anette Kramme.

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