Zuschüsse für kommunale Klimaschutzprojekte

15. Oktober 2014

Die Parlamentarische Staatssekretärin und Bundestagsabgeordnete Anette Kramme (SPD) weist darauf hin, dass mit Beginn des Jahres 2015 Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen können. Das Bundesumweltministerium habe die „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen) novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Kommunalrichtlinie werde für die Jahre 2015 und 2016 gelten. MdB Anette Kramme: „Damit haben die Kommunen Planungssicherheit für neue Förderprojekte und können jetzt schon ihre Anträge für das nächste und das übernächste Jahr vorbereiten.“

Klimaschutz werde zunehmend zu einem Wirtschaftsfaktor, zu einem Wettbewerbs- und zu einem Standortvorteil. Mit der novellierten Kommunalrichtlinie werde die erfolgreiche Förderung von Projekten im kommunalen Klimaschutz fortgesetzt. Die Nationale Klimaschutzinitiative reduziere so die Energiekosten der Kommunen, trage zu lokaler Beschäftigung und zu lokalem Wachstum bei, erhöhe die Energieversorgungssicherheit und mache unabhängiger von Energieimporten, so MdB Anette Kramme.

Die Kommunalrichtlinie eröffnet Städten und Gemeinden den Zugang zu einer Vielzahl von Instrumenten für den kommunalen Klimaschutz:

• Kommunen, die beim Klimaschutz noch am Anfang stehen, können eine Einstiegsberatung beantragen. • Kommunen können bei der Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten und themenbezogenen Teilkonzepten gefördert werden, beispielsweise für klimafreundliche Mobilität, Flächenmanagement oder das energetische Sanieren eigener Liegenschaften. • Kommunen können für neu geschaffene Stellen von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern einen Zuschuss erhalten.

Außerdem bietet die Kommunalrichtlinie finanzielle Unterstützung für investive Maßnahmen, wie zum Beispiel für den Einbau von hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik im Innenbereich oder für den Austausch von Lüftungsanlagen. Im Bereich der nachhaltigen Mobilität werden die Verbesserung des Alltagsradverkehrs, z.B. durch den Aufbau von Mobilitätsstationen und die Verbesserung von Wegweisungssystemen im Vordergrund stehen.

Förderanträge können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Weitere Informationen sind beim Projektträger Jülich (www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen) und beim Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (www.klimaschutz.de/kommunen) verfügbar.

Das Service- und Kompetenzzentrum bietet über die Kommunalrichtlinie hinaus auch zu weiteren Förderangeboten im kommunalen Klimaschutz eine ausführliche Beratung.

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